Ortsbeirat Groß Schönebeck
Bürgerverein Groß Schönebeck/Schorfheide e.V.
Willkommensteam des Bürgervereins Groß Schönebeck
Herrn Landrat Bodo Ihrke
Paul-Wunderlich-Haus
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Groß Schönebeck, den 29. Dezember 2016
Sehr geehrter Herr Landrat,
für Ihre Antwort auf unser Schreiben vom 7. Dezember 2016 danken wir Ihnen. Leider mussten wir daraus den Eindruck gewinnen, dass nicht unser gewählter Landrat, sondern der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Barnimer Sparkasse geantwortet hat. Diese Argumentation hatten wir wortgleich von Sparkassenvorstand Herrn Riediger auf unserer außerordentlichen Ortsbeiratssitzung schon gehört. Allerdings hatte Herr Riediger dort mehrmals zu unser aller Erstaunen betont, dass es keine finanziellen Gründe seien, die die Sparkasse zur Schließung der Sparkassenfiliale in Groß Schönebeck bewegt hätten. Leider gehen Sie in Ihrem Schreiben mit keinem Wort auf unsere Bedenken und Anregungen, die anderswo gut funktionieren, ein!
Sehr geehrter Herr Landrat, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet die Politik darauf, für gleichwertige Lebensbedingungen im Land zu sorgen:
Die Verantwortung „für die Fläche“ ist ein Kernelement des Sozialstaates (Art. 20 GG). Für die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ wurde dem Bund Gesetzgebungsrecht in bestimmten Bereichen eingeräumt (Art. 72 GG). Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen (§ 106 GG) wahren die „Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“, Das Raumordnungsgesetz des Bundes konkretisiert gleich im ersten Grundsatz: „Im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 ROG „siwök“). Länderverfassungen und Landesplanungsgesetze zitieren den Begriff ihrerseits und verpflichten sich damit zu einer entsprechenden Strukturpolitik und Entwicklung ihres Landesgebietes. Bund und Länder gewährleisten gleichwertige Lebensverhältnisse z. B. dadurch, dass sie die Aufgabenträger im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorgegesetzlich zur Vorhaltung einer Grundversorgung verpflichten. Im Unterbereich der Daseinsvorsorge hinsichtlich der Geldversorgung finden sich im Brandenburgischen Sparkassengesetz (§ 2) eine entsprechende Aufgabendefinition, der Sie als Landrat wie auch als Verwaltungsratsvorsitzender der Barnimer Sparkasse verpflichtet sind (und der gerade der Grund dafür sind, warum der Landrat dort Verwaltungsratsvorsitzender ist). Mit der Abkopplung zahlreicher Bürgerinnen und Bürger von der Geldversorgung treffen sie vor allem unsere Bedürftigen, die wir ehrenamtlich mit Lebensmitteln über unsere TAFEL und mit Kleidung und Haushaltsgegenständen über unser REGAL versorgen. Gerade sie haben in der Regel keinen Computer für online-banking und auch keine Kreditkarte, um anderswo Geld abzuheben.
Leider kann von der grundgesetzlich geforderten Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen hier auf dem Land keine Rede mehr sein, im Gegenteil: Sie, sehr geehrter Herr Landrat, tragen dazu bei, dass eine solche immer weiter abgebaut wird, anstatt hier gegen zu steuern. Immer mehr Versorgungs- und Verwaltungs-/Beratungsfunktionen werden aus dem ländlichen Raum in die Städte verlagert. Gegenüber den Einwohnern z.B. der Kreisstadt Eberswalde müssen die Barnimer aus der Fläche immer weitere Strecken zurücklegen, um ihre Angelegenheiten zu regeln. Gleichzeitig wird der öffentliche Nahverkehr immer stärker eingeschränkt und richtet weitere zeitliche und finanzielle Hürden auf, die alle Grundversorgungs- und Hartz-IV-Empfänger, auch für die im ländlichen Raum untergebrachten Geflüchteten ohne jede Entlastung gegenüber ihren Pendants in der Stadt zusätzlich belastet und ihren ohnehin minimalen finanziellen Spielraum weiter einschränkt. Die Schließung unserer Sparkasse ist ein weiterer und signalhafter Schritt dahin, die Attraktivität des ländlichen Raumes in der Nordostecke des Landkreises weiter zu demontieren. Junge Familien, die erfreulicher Weise immer öfter nach Groß Schönebeck und die umliegenden Ortsteile übersiedeln, sagen uns, dass die hier vorhandene Geldversorgungsmöglichkeit einer der Gründe für die hiesige Ansiedlung war. Unserer Touristiker sagen uns, dass es für ihre Gäste von großer Bedeutung ist, hier ihre Bankgeschäfte erledigen zu können. Die Uckermärker Nachbarn nutzen bislang auch unseren Geldautomaten auf der Durchfahrt und beim Einkauf oder beim Arztbesuch, weil der Weg nach Templin für sie zu weit ist.
Die Brandenburger Politik beklagt die Überalterung im ländlichen Bereich, aber eine Entscheidung wie die des zunehmenden Rückzugs von Versorgungseinrichtungen aus der Fläche treibt diesen Prozess aber maßgeblich an! Die Brandenburger Politik wundert sich über den wachsenden Widerstand gegen die Planungen der Kreisreform. Es sind die Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger mit dem fortschreitenden Abbau der Bürgerdienste in der Fläche und der zunehmenden Entfremdung der Politik mit den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger für die sie eigentlich da sein sollte. Sie wundert sich über die Flucht der Wählerinnen und Wähler zu alternativen „postfaktischen“ Politikmodellen, treibt diese Entwicklung aber selbst an.
Die Sparkasse in Groß Schönebeck hat – so die immer wieder dokumentierte Meinung unserer bislang mehr als 600 Unterzeichner unserer Petition – ihre Kundinnen und Kunden nicht wegen außerordentlich günstiger Angebote, sondern weil sie hier vor Ort ist. Leider hat sie vor ihrer Entscheidung, was heute im Wirtschaftsleben gang und gäbe ist, keine Marktuntersuchung gemacht. Wenn die Sparkassenfiliale in Groß Schönebeck schließt, werden ihr viele Kundinnen und Kunden nicht nach Finowfurt folgen, sondern sich kostengünstigere Alternativen suchen, werden sie doch von der Sparkasse geradezu den Online-Banken zugetrieben! Sie wird deutlich an Geschäftsvolumen verlieren, weil Geldanlagen in zweistelligem Millionenbereich an Mitbewerber abwandern. Gerade die lukrativen Kunden sind geldpolitisch mobil und werden, wie uns überall versichert wird, ihre Konsequenzen ziehen. Insofern macht Ihre Entscheidung weder sozialpolitisch noch wirtschaftlich für die Sparkasse als Einrichtung des Landkreises Barnim Sinn.
Wir bitten Sie daher nochmals eindringlich, in ihren beiden Funktionen - als Landrat wie als Verwaltungsratsvorsitzender - die Schließungsentscheidung zu überdenken und noch im Januar einen Runden Tisch einzuberufen, um gemeinsam mit allen Beteiligten nach einer Lösung zu suchen, die bürgernah, wirtschaftlich und strukturpolitisch sinnvoll ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Buhrs
Ortsvorsteher Groß Schönebeck für den Ortsbeirat
Jörg Mitzlaff
Vorsitzender des Bürgervereins Groß Schönebeck/Schorfheide e.V.
Rainer E. Klemke
für das Willkommensteam des Bürgervereins Groß Schönebeck/Schorfheide e.V.
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Die online-Petition gegen die Schließung der Sparkasse in Groß Schönebeck finden Sie unter:
https://www.openpetition.de/petition/online/keine-ersatzlose-schliessung-der-sparkasse-in-gross-schoenebeck