Geschäftsordnung Vorstand
Geschäftsordnung des Vorstandes
Diese Geschäftsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Grundlagen der Arbeit des Vorstandes des Bürgervereins Groß Schönebeck / Schorfheide e.V.
§ 1
Sitzungen
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Vorstandssitzungen finden grundsätzlich 6 mal im Jahr statt. In begründeten Ausnahmefällen kann der/die Vorsitzende beziehungsweise, wenn ein Drittel der Vorstandsmitglieder es für notwendig erachtet, weitere Sitzungen einberufen. Zudem sind die Gründe darzulegen, warum ein Zuwarten bis zur nächsten ordentlichen Sitzung nicht möglich ist.
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Der Vorstand legt die Termine für die ordentlichen Vorstandssitzungen bis zum Ende eines jeden Jahres für das Folgejahr fest.
§ 2
Tagesordnung
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Die Tagesordnung wird von dem/der Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit dem/der stellvertretenden. Vorsitzenden aufgestellt.
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Die Tagesordnung hat alle Anträge der Vorstandmitglieder zu enthalten, die bis 8 Tage vor der Sitzung bei dem/der Vorsitzenden eingegangen sind.
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Die Tagesordnung ist den Vorstandsmitgliedern vor dem Sitzungstermin schriftlich mitzuteilen.
§ 3
Vertraulichkeit / Öffentlichkeit
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Die Sitzungen des Vorstandes sind öffentlich.
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Über Teilnahme von Gästen an der Diskussion entscheidet der Vorstand auf Antrag der/des Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit.
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Die Vorstandssitzungen können unterbrochen werden wenn es zur Meinungsfindung der
Vorstandsmitglieder es erforderlich ist. Auf Vorstandssitzung beratene „Gegenstände“, sind vertraulich zu behandeln, sofern das im Einzelfall ausdrücklich beschlossen wird.
§ 4
Sitzungsleitung
Die Sitzungen des Vorstands werden von dem/der Vorsitzenden geleitet. Sollte der/die Vorsitzende verhindert sein, so obliegt die Sitzungsleitung dem/der stellvertretenden Vorsitzenden.
§ 5
Beschlussfähigkeit
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Die Beschlussfähigkeit ist vor jeder Abstimmung von dem/der Sitzungsleiter/in festzustellen.
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Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
§ 6
Beratungsgegenstand
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Gegenstand der Beratung sind nur die in der Tagesordnung festgelegten Beratungspunkte.
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In dringenden Fällen können weitere Tagesordnungspunkte zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist die einfache Mehrheit der zum Sitzungstermin anwesenden Vorstandsmitglieder.
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Zur Durchführung besonderer Aufgaben, zwischen den Mitgliederversammlungen beruft der Vorstand Arbeitsgruppen. Diese bestimmen aus ihrer Mitte den/die Verantwortliche/n.
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Permanenter Bestandteil der Vorstandssitzung ist die Berichterstattung des/der Kassenwartes/in zur Finanzsituation.
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Der Vorstand regelt den Umgang mit Spendenquittungen.
§ 7 Abstimmung
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Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen.
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Abstimmungen erfolgen in der durch den/die Sitzungsleiter/in bestimmten Form (Handzeichen, Zuruf, schriftliche Abstimmung).
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Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit wird die Abstimmung nach nochmaliger Beratung wiederholt. Sollte im Wiederholungsfall eine erneute Stimmengleichheit festgestellt werden, so gilt der Antrag als abgelehnt.
§ 8
Niederschrift
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Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch den/die Schriftführer/in schriftlich festzuhalten. Die namentliche Nennung der anwesenden Vorstandsmitglieder ist bindend. Beschlüsse sind im Wortlaut und mit der entsprechenden Beschlussnummer im Protokoll aufzuführen. Mit Annahme des Entwurfs der Geschäftsordnung Vorstand ist ab sofort die fortlaufende Beschlussnummer zu verwenden.
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Das gefertigte Sitzungsprotokoll ist von dem/der Versammlungsleiter/in und dem/der Protokollführer/in zu unterzeichnen.
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Gegen den Inhalt des Protokolls kann jedes Vorstandsmitglied innerhalb einer
zweiwöchigen Frist nach Zustellung schriftlich Einwendungen erheben. Über Einwendungen wird in der nächsten Vorstandssitzung entschieden. Sollte bis zum Ablauf der Frist keine Einwendung erhoben werden, so gilt das Sitzungsprotokoll als genehmigt.
§ 9
Inkrafttreten
Die vorliegende Geschäftsordnung des Vorstandes wurde in der Mitgliederversammlung am 28.03.2017 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.