Beitragsordnung
Beitragsordnung
des Bürgervereins Groß Schönebeck / Schorfheide e.V.
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. In ihr sind die Beitragshöhe und weitergehende Festlegungen enthalten.
§ 1
Grundsatz
Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen bzw. geändert werden.
§ 2
Beschlüsse
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Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
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Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3
Beiträge
Beitragsklasse Beitragshöhe
01 Erwachsene 15,00 €.
02 Juristische Personen 50,00 €
03 Ehrenmitglieder beitragsfrei
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Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Versicherung bei organisierten Veranstaltungen.
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Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 30.06.eines jeden Jahres auf das Konto des Vereins zu überweisen
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Ist das Mitglied zum Zeitpunkt der Versammlung 12 Monate mit der Beitragszahlung im Rückstand, verliert es sein Stimmrecht.
- Bei Beitragsrückstand von 24 Monaten wird es aus dem Bürgerverein, nach vorheriger Mahnung/Aufforderung zur Beitragszahlung, ausgeschlossen.
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Mitgliedsbeiträge können, bei Einverständnis der/der Beitragszahlers/in, mittels Lastschrifteinzug eingezogen werden.
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Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% der Beitragshöhe entsprechend der Beitragsklasse.
§ 4
Vereinskonto
Bankinstitut Sparkasse Barnim
IBAN DE45 1705 2000 0940 0048 28
BIC WELADED1GZE
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 5
Austritt
Ein Vereinsaustritt ist schriftlich bis zum 30.11. des Jahres zum Jahresende möglich.
§ 6
Inkrafttreten
Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 24.04.2018 beschlossen. Sie löst die Betragsordnung vom 28.03.2017 ab. Sie gilt ab 01.01.2019.