Beitragsordnung

Geschrieben von Jörg Mitzlaff am . Veröffentlicht in Satzung/Ordnung

 

Beitragsordnung

des Bürgervereins Groß Schönebeck / Schorfheide e.V.

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. In ihr sind die Beitragshöhe und weitergehende Festlegungen enthalten.

§ 1

Grundsatz

Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen bzw. geändert werden.

§ 2

Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.

  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3

Beiträge

Beitragsklasse Beitragshöhe

01 Erwachsene 15,00 €.

02 Juristische Personen 50,00 €

03 Ehrenmitglieder beitragsfrei

  1. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Versicherung bei organisierten Veranstaltungen.

  2. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 30.06.eines jeden Jahres auf das Konto des Vereins zu überweisen

  3. Ist das Mitglied zum Zeitpunkt der Versammlung 12 Monate mit der Beitragszahlung im Rückstand, verliert es sein Stimmrecht.

  4. Bei Beitragsrückstand von 24 Monaten wird es aus dem Bürgerverein, nach vorheriger Mahnung/Aufforderung zur Beitragszahlung, ausgeschlossen.
  5. Mitgliedsbeiträge können, bei Einverständnis der/der Beitragszahlers/in, mittels Lastschrifteinzug eingezogen werden.

  6. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% der Beitragshöhe entsprechend der Beitragsklasse.

§ 4

Vereinskonto

Bankinstitut Sparkasse Barnim

IBAN DE45 1705 2000 0940 0048 28

BIC WELADED1GZE

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 5

Austritt

Ein Vereinsaustritt ist schriftlich bis zum 30.11. des Jahres zum Jahresende möglich.

§ 6

Inkrafttreten

Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 24.04.2018 beschlossen. Sie löst die Betragsordnung vom 28.03.2017 ab. Sie gilt ab 01.01.2019.

 


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