Informationsveranstaltung des Ortsbeirats zu den geplanten Windkraftanlagen

Geschrieben von Jörg Mitzlaff am . Veröffentlicht in Aktuelles

Nach welchen Kriterien und von wem wurden im Regionalplan WEG ausgewiesen?

Wineignungsgebiete werden nach dem Ausschlussverfahren festgelegt. Es gibt einen Katalog von Kriterien die eine Eignung ausschließen oder einschränken.

Die Gebiete die dann noch übrig bleiben, sind für Windkraft geeignet.

Die Kriterien wurden in einem langwierigen politischen Abwägungsprozess festgelegt und sind u.a. im Amtsblatt 29 vom 28.Juli 2021 (PDF) beschrieben.

Das WEA 39 ist das einzige Gebiet in der Umgebung von Groß Schönebeck das nicht durch eines der bestehenden Kriterien ausgeschlossen wurde.

Ohne die Kriterien wäre der ganze Kreis Barnim für die Nutzung von Windenergie geeignet. Auch wenn der Wind nicht so stark weht wie an der Küste, ist dennoch ein wirtschaftlicher Betrieb gewährleistet.

Wer muss alles einem Bauantrag zur Errichtung einer WEA zustimmen und nach welchen Kriterien?
Wer kann einen Bauantrag zur Errichtung einer WEA ablehnen bzw. mit Auflagen versehen?

Der Bauantrag muss vom Landesamt für Umwelt in Frankfurt (Oder) nach detailierter Prüfung aller Vorschschriften für ein WEA genehmigt werden.

An der Prüfung können sich die Gemeinde, Bürger und Organisationen beteiligen. Sie können Einwände erheben, wenn im Prüfungsverfahren Fehler vermutet werden.

Eine Genehmigung des Landesamtes für Umwelt ist zu erteilen, wenn keine Prüfgründe dagagen sprechen. So steht es im Bundesdeutschen Baugesetzbuch. Dort steht seit 1998 im § 35, dass Windkraftanlagen ausdrücklich gebaut werden dürfen, wenn keine anderen Regelungen dagegen sprechen.

Der Genehmigung können nur noch betroffene Bürger über ein Normenkontrollantrag Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist mit Kosten für den Kläger verbunden.

Die Gemeinde kann über einen städtebaulichen Vertrag Einfluss auf die konkrete Umsetzung nehmen.


Welchen Einfluss können Bürgerbefragung und Bürgerentscheide auf das Verfahren ausüben?

Die Bürger keinen direkten Einfluss auf ein konkretes geplantes Windrad. Bürger können Einfluss auf die Stellungnahmen der Gemeinderats und des Ortsbeirats nehmen, die naturgemäß ein höheres Gewicht haben, als das einzelner Bürger.

Welche Schallemission geht von den geplanten Anlagen aus in 1, 2, 3 km Entfernung?

Windkraftanlagen müssen nachts in Wohngebieten einen Geräuschpegel von 35 db am Fenster zur Anlage hin unterschreiten.

Infraschall wird von Windenergieanlagen weniger stark emmitiert als z.B. von anderen Geräten, die uns umgeben wie das Auto.

Quelle angefragt

Wie können die Menschen vor Ort profitieren? Bürgerwindrad, Bürgerstrom, Zuschuss zum kommunalen Haushalt, Gewerbesteuer?

Die Teutgruppe hat bereits Gesprächsbereitschaft zu allen Formen der Beteiligung gezeigt: Bürgerwindrad, Bürgerstrom, Zuschuss zum kommunalen Haushalt.

Die Gewerbesteuer muss zu 80% dort abgeführt werden, wo sie erzeugt wird.


Wie lässt sich Windkraft mit anderen Energieträgern kombinieren? Batterien, Wasserstoff, Geothermie, Biogas, Solar?

Die Gemeinde Schorfheide betreibt bereits einen großen Solarpark auf dem Flughafen Finowfurt. Ebenso ist ein Forschungsprojekt Geothermie bei Gut Sarnow geplant um Fernwärme und später auch Strom für die Gemeinde erzeugen und transportieren zu können.

Die SAG interessiert sich für eine Wasserstofftankstelle für den Betrieb ihrer landwirtschaftlichen Fahrzeuge.

Wie stark wird der Schattenwurf sein?

Der Schattenwurf von Windenergieanlagen nicht länger als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten am Tag auf ein Wohnhaus wirken. Bei Überschreitung dieser Dauer müssen die Windenergieanlagen abgeschaltet werden, solange ihr Schatten auf den Immissionspunkt fällt.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schattenwurf_von_Windenergieanlagen

Welche Feuergefahr geht von Windanlagen aus?

Zum Bau von WEA gehört die Vorsaorge für den Brandfall. Es werden in Absprache mit der Kreisfeuerwehren Zisternen oder Brunnen angelegt. Die WEA selbst werden eine eigene Löschvorichtung in den Rotoren haben.

Wie ist die Beanspruchung der Straßen beim Bau der Anlagen?

Es würden ggf. Baustraßen gebaut und dann wieder zurück gebaut werden. Der ursprüngliche Zustand der Bestandsstraßen wird wiederhergestellt.

Wie hoch ist der Wertverlust von angrenzenden Gebäuden?

Es kursieren einige Untersuchungen, die eine 30% Wertminderung zeigen und es kursieren andere Untersuchungen, die diesen Zusammenhang nicht herstellen können.

Quellen sind angefragt.

Wie werden die Windräder vom EDEKA-Parkplatz aus aussehen?

Auf einer Visualisierung der Teutgruppe sind die Windräder fast nicht zu erkennen, das kann aber auch daran liegen, dass es auf dem Bild leider sehr bewölkt ist:

 

20221118 212206 Mittel

 

 


Lob, Kritik, Ideen? Schreiben Sie uns: buergerverein@grossschoenebeck.de