Groß Schönebeck
  • Startseite
    • Sitemap
    • Anmelden/Abmelden
  • Unser Ort
    • Aktuelles
    • Webcam
    • Wetterstation
    • Ortsvorsteher / Amt
    • Lage / Anfahrt
    • Umgebung / Freizeit / Tourismus
    • Geschichte
      • Themenpfad Walter Krumbach
    • Historische Bilder
    • Kirche
    • Kleine Grundschule
      • Förderverein Kleine Grundschule Groß Schönebeck
    • Krippe/Kindergarten/Hort
    • Kinderbibliothek
    • Freiwillige Feuerwehr
    • FSV Schorfheide Groß Schönebeck
    • Ehrenamt
  • Die Schorfheide
    • Gemeinde Schorfheide
    • Ortsteil Klandorf
    • Ortsteil Böhmerheide
    • Ortsteil Schluft
    • Rezepte aus der Schorfheide
    • Weiterführende Links
    • Treffpunkte in der Schorfheide
    • Kreis Barnim
  • Bürgerverein
    • Über uns/Jahresberichte
    • Satzung/Ordnung
    • Beitrittsformular
    • Bürgerhaus
    • Gründungsmitglieder
    • Unser Dorf hat Zukunft
    • Europäischer Dorferneuerungspreis
    • Bürgerverein auf Facebook
    • Bürgerverein auf YouTube
    • Bürgerverein Bildergallerien
    • Willkommensteam Groß Schönebeck
  • Veranstaltungen
    • Jahresübersicht
    • Monatsübersicht
    • Termine in eigenen Kalender exportieren
  • Branchenbuch
    • Gesundheit und Soziales
    • Gewerbe und Geschäfte
    • Musik und Kultur
    • Allgemeine Einrichtungen
    • Vereine und Gemeinschaften
    • Tourismus und Übernachtungen
    • Essen und Trinken
  • Impressum
    • Datenschutzerklärung
Details
Kategorie: Satzung/Ordnung
Jörg Mitzlaff By Jörg Mitzlaff
Jörg Mitzlaff
14.Juli
Hauptkategorie: Bürgerverein
14. Juli 2017
Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2017
Zugriffe: 5547

Finanzordnung

 

Finanzordnung Vorstand

Diese Finanzordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Grundlagen der Arbeit mit den finanziellen Mitteln des Bürgervereins Groß Schönebeck / Schorfheide e.V.

§ 1

Das Rechnungswesen hat den Grundsätzen kaufmännischer Buchführung zu entsprechen. Dafür ist ein Vereinskonto einzurichten.

§ 2

Für die Planung, Kontrolle und ordnungsgemäße Abwicklung der Finanzen ist der/die Kassenwart/in zuständig. Ein Kassenbuch ist zu führen.

§ 3

Der/die Kassenwart/in legt das Kassenbuch den Kassenprüfern/innen vor. Diese informieren den Vorstand bis 2 Wochen vor der 1. Mitgliederversammlung des jeweiligen Jahres über das Ergebnis der Kassenprüfung.

§ 4

Der/die Kassenwart/in stellt auf der 1. Mitgliederversammlung des Jahres den Haushaltsplan des Geschäftsjahres vor, soweit die Positionen (wiederkehrende Veranstaltungen) zu diesem Zeitpunkt bekannt sind. Die Mitgliederversammlung beschließt den Haushaltsplan als Arbeitsgrundlage und berechtigt den Vorstand, finanzielle Verpflichtungen einzugehen.

§ 5

Der Vorstand ist berechtigt, finanzielle Verpflichtungen einzugehen, soweit sie den Betrag von 15.000,00 € nicht übersteigen. Bei höheren Verpflichtungen ist der Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich, sofern die Ausgabe nicht im Haushaltsplan beschlossen ist.

§ 6

Arbeitsgruppen verfügen über die Verwendung geworbener / zugewiesener Gelder auch selbst. Dafür kann ein Konto eingerichtet werden. Einzahlungen jeglicher Art erfolgen ausschließlich auf das 1. Vereinskonto IBAN DE45 1705 2000 0940 0048 28 BIC WELADED1GZE Sparkasse Barnim.

§ 7

Gelder des Vereins sind grundsätzlich auf Vereinskonten zu führen. Wenn Zahlungsanwei-sungen online erfolgen sind der/die Vorsitzende, der/die stellv. Vorsitzende bzw. der/die Kassenwart/in dazu berechtigt. Das Kassenlimit der Barkasse wird auf 1.000,- € begrenzt.

§ 8

Für alle Vorgänge sind Belege beizubringen. Originalbelege sind vor dem Versand zu kopieren.

§ 9

Dem/der Kassenwart/in ist jeweils 10 Tage vor den turnusmäßigen Vorstandssitzungen der Arbeitsstand (Finanzen) der Arbeitsgruppen zu übergeben.

§ 10

Aktivitäten im Namen des Bürgervereins sind beim Vorstand zu beantragen, der Vorstand entscheidet letztendlich über den Antrag.

§ 11

Spenden und sonstige Erlöse sind dem Vereinskonto unmittelbar zuzuführen. Spendenbescheinigungen dürfen von dem/der Vorsitzenden, dem/der stellv. Vorsitzenden und dem/der Kassenwart/in unterschrieben werden. Die Spendenbescheinigungen müssen den steuerrechtlichen Vorschriften entsprechen.

§ 12

Der Vorstand, vertreten durch den/die Kassenwart/in, erstellt eine Inventarliste, die jeweils bei Bedarf in den Vorstandssitzungen überprüft und ergänzt wird.

§ 13

Der Vorstand schlägt die Ehrenmitgliedschaft (Beitragsfreistellung) vor.

§ 14

Der/die Kassenwart/in stellt den Kassenprüfern/innen die Unterlagen so rechtzeitig zur Verfügung, dass die Prüfung im dafür vorgesehenen Zeitraum ordnungsgemäß erfolgen kann.

§ 15

Die Finanzordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 28.03.2017 bestätigt.

 

Jörg Mitzlaff
Jörg Mitzlaff
Vorheriger Beitrag: Geschäftsordnung Verein Zurück Nächster Beitrag: Beitragsordnung Weiter

Die Neuesten Beiträge

  • Ortsbeirat 2024
    Ortsvorsteher 28.Juli
  • Stichwahl am 10. Mai 2026
    Aktuelles 06.Mai
  • Wagnergedenken in Groß Schönebeck am 29. April 2026
    Aktuelles 04.Mai
  • Wahlinformation Fragestunde zur Landratswahl Kreis Barnim
    Aktuelles 02.März
  • 13. Neujahrsspendenlauf
    Aktuelles 05.Feb.
  • Frohes Weihnachtsfest und gesundes neues Jahr 2026
    Aktuelles 29.Dez.
  • Kaffe und Kuchen zum Ersten Bürgervereinscafe im Bürgerhaus
    Aktuelles 18.Okt.
  • 💛 DANKE – Gemeinsam haben wir es geschafft!
    Aktuelles 04.Sep.
  • Kita "Borstel" braucht Unterstützung: Rettet unser Spielgerät!
    Aktuelles 18.Juli
  • Keine Veranstaltungen mehr verpassen?
    Aktuelles 10.Juni

Meistgelesene Artikel

  • Webcam
    08.März
  • DDR-Prominenz in Groß Schönebeck
    25.Juni
  • Hermann Göring und Groß Schönebeck
    25.Juni
  • Impressum
    19.Juni
  • Die bekannteste und erfolgreichste Kaufhalle der DDR: „Berliner Bier – gab’s nur hier“ oder: Tausche Kühlschrank gegen Ferienplatz
    25.Juni
  • Wetterstation
    07.Juni
  • Beitrittsformular
    19.Juni
  • Über uns
    19.Juni
  • Der kindliche Charme des Groß Schönebecker Dichters Walter Krumbach
    25.Juni
  • Gründungsmitglieder
    24.Juni
Copyright © 2026 Bürgerverein Groß Schönebeck/Schorheide. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.